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FAQ Musikschulfördergesetz

Noch nie zuvor wurde das Musikschulfördergesetz in Schleswig-Holstein so dringend benötigt wie jetzt. Doch was ist dieses Musikschulfördergesetz und wieso verursacht sein Aufschub in der Musikschullandschaft große Enttäuschung und viel Unverständnis? Das sind die Hintergrundinformationen und Fakten:

Was ist ein Musikschulfördergesetz?

Ein Musikschulfördergesetz ist dafür da, Vereinbarungen zwischen dem Land und den öffentlichen Musikschulen verbindlich in Gesetzesform zu fixieren. In Schleswig-Holstein wurde im aktuellen Koalitionsvertrag ein Musikschulfördergesetz vereinbart, das Folgendes gewährleisten soll:

  1. Es soll die Qualitätsstandards für staatlich anerkannte, landesgeförderte Musikschulen verbindlich fixieren.
  2. Es sichert die Grundlagen für die Einbindung von musikalischer Bildung in den schulischen Ganztag.
  3. Es etabliert eine nachhaltige finanzielle Absicherung der Musikschulen durch ein neues Landesfördermodell.

Was ist gerade das Problem?

Öffentlichen Musikschulen arbeiten gemeinnützig. Sie sind auf Fördergelder angewiesen, um allen Bürger*innen in Schleswig-Holstein die Teilhabe an musikalischer Bildung zu ermöglichen, z.B. indem die Unterrichtgebühren für alle Menschen bezahlbar sind. Die Musikschulen erfüllen einen öffentlichen Bildungsauftrag und arbeiten (z.B. im Rahmen der Studienvorbereitenden Ausbildung oder von Schulkooperationen) im direkten Landesinteresse, sodass – neben den Kommunen – auch das Land eine Mitverantwortung für die Finanzierung der musikalischen Bildung trägt. Doch im bundesweiten Vergleich wird deutlich, dass das Land derzeit die Musikschulen nicht ausreichend fördert. In der Tat sind die öffentlichen Musikschulen in Schleswig-Holstein stark unterfinanziert. Daher kämpfen die Musikschulen und ihr Landesverband schon seit Jahren für eine Erhöhung der Landesmittel.

Ein Erfolg in diesem Prozess war, als 2022 im schwarz-grünen Koalitionsvertrag ein Musikschulfördergesetz vereinbart wurde. 2023 hat der Landtag die Landesregierung aufgefordert den Gesetzentwurf zum 2. Quartal 2024 vorzulegen – das hätte also vor fast zwei Monaten passieren sollen. Das war Grund genug für den Landesverband einmal nachzuhaken. Die Antwort der Kulturverwaltung: Der Gesetzentwurf wurde zunächst gestoppt – die Musikschulträger sollen auf einen späteren Zeitpunkt vertröstet werden. Wann das ist, bleibt unklar.

Doch damit nicht genug: Der finanzielle Druck auf die öffentlichen Musikschulen ist in den letzten Monaten noch stärker geworden. Grund ist das sogenannte Herrenberg-Urteil. Schon seit Jahren verfolgen die Musikschulen – auch mit Blick auf die soziale Absicherung der Lehrkräfte – das Ziel, möglichst viele Honorarkräfte in feste und abgesicherte Arbeitsverhältnisse zu überführen. Aufgrund der zu geringen öffentlichen Förderungen war dies stets ein mühsames Unterfangen. Doch diese Überführung wird nun zwingend notwendig, denn das Herrenberg-Urteil und die darauf basierende neue Prüfpraxis der Sozialversicherungen haben dazu geführt, dass die Beauftragung von Honorarkräften an Musikschulen seit Sommer 2023 nicht mehr rechtssicher möglich ist. Die Verabschiedung des Musikschulfördergesetzes wäre für die Musikschulen ein Rettungsring in dieser prekären Lage gewesen.

Warum brauchen wir so ein Gesetz in Schleswig-Holstein?

Die Verabschiedung eines Musikschulfördergesetzes ist aus gleich drei Gründen essenziell für die weitere musikalische Bildungsarbeit im Land:

  1. Eine gesetzliche Grundlage der Musikschularbeit sichert langfristig die qualitativen Standards für staatlich anerkannte, landesgeförderte Musikschulen hinsichtlich Struktur, Aufgabenspektrum, Reichweite sowie Qualitätsanspruch.
  2. Mit Blick auf den Rechtsanspruch auf Ganztag ab 2026 müssen dringend Strukturen für die zukünftige Kooperation von Musikschulen, Schulen und Trägern des offenen Ganztags definiert werden.
  3. Das Land wird derzeit seiner finanziellen Mitverantwortung für die flächendeckende musikalische Bildung in Schleswig-Holstein nicht gerecht. Der Anteil der Landesförderung am Finanzvolumen aller Musikschulen liegt bei unter 5%. Im Bundesdurchschnitt liegt die Landesförderung hingegen bei über 9%. Das Musikschulfördergesetz sollte deshalb ein neues Landesfördermodell für die Musikschulen etablieren, das sich zumindest am bundesweiten Mittelfeld orientiert.  

Was könnte schlimmstenfalls passieren, wenn das Gesetz nicht verabschiedet wird?

Wenn nicht zeitnah Finanzierungsmodelle u.a. für die Festanstellung von Honorarkräften gefunden werden, müssen die Musikschulen Unterrichtsleistungen in erheblichem Umfang streichen – kleineren Musikschulen droht gar die Schließung. Schrumpfende Angebote der musikalischen Bildung bedeuten wiederum weniger Amateurmusik, weniger musikalische Kooperationen in Kita, Schule & Ganztag und weniger Nachwuchs für Musikberufe – von der Rolle der musikalischen Bildung für die Entwicklung von Persönlichkeit & Sozialkompetenz, das Erfahren von Selbstwirksamkeit, den Spracherwerb sowie Integration & Teilhabe ganz zu schweigen. Musik ist eine Sprache, die jeder kennt und bringt uns alle zusammen – auf Musik und musikalische Bildung kann unser Land also auf keinen Fall verzichten!

Was muss nun passieren, damit der schlimmste Fall nicht eintritt?

Die öffentliche Hand (also das Land, aber auch Kreise, Städte und Gemeinden) steht in der Verantwortung, die flächendeckende Infrastruktur der musikalischen Bildung in Schleswig-Holstein nachhaltig zu sichern.

Besonders das Land muss die Unterfinanzierung der Musikschulen jetzt beenden. Nur knappe 5% des Finanzvolumens der Musikschulen stammt aus Landesmitteln – der bundesweite Durchschnitt der Landesförderungen liegt bei über 9%. Das Musikschulfördergesetz stellt für das Land eine Chance dar, endlich seiner Mitverantwortung für die öffentlichen Musikschulen gerecht zu werden.

Aber auch die Kommunen, welche die Musikschulen derzeit zu einem knappen Drittel finanzieren, müssen ihr Engagement noch verstärken – denn der Bundesdurchschnitt der kommunalen Musikschulförderung liegt bei 47,69%.

 

Klar ist: Den Schüler*innen & Eltern kann man nicht noch höhere Gebühren aufbürden. Sie tragen bereits 55% des landesweiten Musikschulhaushalts.      


Mehr Informationen zum Musikschulfördergesetz sowie die Stellungnahme des Landesverbandes zum aktuellen Geschehen gibt es hier: 

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Kommentare: 1
  • #1

    Ulrike Heinze (Donnerstag, 13 Juni 2024 09:58)

    Was soll denn hier rein??